Dein Führerschein für Baumaschinen


Schulung zum Bediener von Baumaschinen nach DGUV301-005 für Privat- und Firmenkunden 

Online oder doch lieber live in Wuppertal oder in Deinem Betrieb mit Deinen Maschinen?

Du hast die Wahl, wir die Möglichkeiten.

Modularer Aufbau, ohne Stress und Termindruck

Wir bilden Dich zum geprüften Baumaschinenführer/in nach DGUV Grundsätzen aus.

Unsere Bedienerausweise und Schulungen sind in Deutschland und in Europa anerkannt


Baumaschinen, auch als Baugeräte bekannt, sind Maschinen, die für die Verarbeitung von Baustoffen und den Transport von Bauhilfsstoffen eingesetzt werden. Sie können stationär, semimobil oder vollständig mobil sein. Einige Beispiele für Baumaschinen sind:

Erdbaugeräte

Saugbagger

Bohr- und Schlitzwandgeräte

Maschinen für den Transport und die Verarbeitung von Beton und Mörtel

Ramm- und Ziehgeräte

Geräte im Verkehrswegebau

Kanal- und Rohrleitungsbaugeräte

Diese vielseitigen maschinellen Geräte werden in verschiedenen Branchen eingesetzt, darunter Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe, Bergbau, Landwirtschaft, Deponiebetrieb und viele weitere Industriezweige. Arbeitgeber haben die Verantwortung sicherzustellen, dass die Bedienung dieser Maschinen ausschließlich durch qualifiziertes und volljähriges Personal mit entsprechendem Befähigungsnachweis erfolgt.


Wenn Sie Baumaschinen wie Hydraulikbagger, Laderaupe oder Minibagger in Ihrem Unternehmen einsetzen und Ihre Bediener qualifiziert ausbilden lassen möchten, sind Sie bei uns genau richtig. Wir haben 25 Jahre Erfahrung mit Baumaschinen in der Praxis. Wir vermitteln viel Wissen, Tricks und Kniffe, die Sie in keinem Lehrbuch finden. Aus der Praxis für die Praxis.



Die Schulung erfolgt unter Berücksichtigung der Grundsätze für die Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Baumaschinen

DGUV R 301-005 u 100-500 sowie der BetrSichV, DGUV R 100-001, Kombinationsmaschinen & Maschinenrichtlinie, TRBS.


Wanna Play With Us ?

  1. mindestens 18 Jahre alt sind,
  2. für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind,
  3. im Führen der Maschine qualifiziert und unterwiesen sind,
  4. dem Unternehmer/der Unternehmerin ihre fachliche Qualifikation nachgewiesen haben ( Bedienerausweis / Schulung )
  5. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Für ganz eilige bieten wir die Expressschulung in nur einem Tag an

Voraussetzung: Kenntnisse in den einschlägigen Verordnungen und Handhabung mit Baumaschinen

alternativ, dauert eine normale Ausbildung 2 Tage.

Vorab verschicken wir Unterlagen und Informationen per Post zu. Hiermit start die Selbstlernphase 

1 Tag Theorie online oder in unserem Schulungsräumen.
1 Tag praktisch in der Baggerschule

Sofort, unsere Schulungen finden jeden Tag statt.

Kurs buchen, Starterpaket Per Post erhalten und dann sofort loslegen

mindestens einmal jährlich und/oder je nachdem was in der Gefährdungsbeurteilung steht

  1. Die Baumaschinen zb. Bagger oder Radlader
  2. Die Anbaugeräte wie Meißel / Hammer, Greifer, hydraulische Löffel auch Schwenkwanne genannt, Klappschaufel, uvm

Ja, hierfür brauchst du zwei Dinge

  1. Den Bedienerausweis
  2. einen gültigen Führerschein für PKW bzw LKW, je nach Gewichtsklasse des Radladers

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Bis 20 km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen unter 20 km/h sind nicht zulassungspflichtig

Meist versichert über die Betriebshaftpflicht

 

Führerscheinklassen:

Klasse 5

Klasse L

 

Mitzuführende Fahrzeugdokumente:

 

Möglichkeit 1

allgemeine Betriebserlaubnis ( Handbuch der Maschine )

ggf. Ausnahmegenehmigung

ggf. Spezialgenehmigung für einzelne technische Veränderungen

 

Möglichkeit 2

Einzelbetriebserlaubnis mit zugehörigem Gutachten

ggf. Ausnahmegenehmigung

ggf. Spezialgenehmigung für einzelne

technische Veränderungen

 

Beschriftung der Arbeitsmaschine

Vorname

Name

Wohnort

oder

Name der Firma

Firmensitz

(Dauerhaft gut lesbar an der linken Seite des Fahrzeuges)

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Über 20 km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 20 Km/h sind anmeldungs- und kennzeichenpflichtig (Kennzeichen nach § 8 FZV führen)

 

Führerscheinklassen:

Klasse 3 : bis 7,5 t

Klasse 2 : über 7,5 t

Klasse B : bis 3,5 t

Klasse C1 : bis 7,5 t

Klasse C1E : bis 12 t

Klasse C : über 3,5 t

Klasse L : bis 25 km/h

Klasse T : bis 40 km/h

(nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke)

 

Mitzuführende Fahrzeugdokumente:

Zulassungsbescheinigung Teil I

ggf. Ausnahmegenehmigung

ggf. Spezialgenehmigung für einzelne technische Veränderungen

 

Grundsätzliches

Beförderung und Transport von Personen und Ladung ist verboten!

Scharfe Kanten und / oder Grabzähne sind mit einem Schutz zu versehen

Das Mitführen von Anhängern ist verboten!

Geschwindigkeitsschilder links, rechts und hinten sind Pflicht!

 

Mitzuführende Ausrüstung

Verbandkasten

Warndreieck

Warnweste

Warnleuchte (bei zul. Gesamtgewicht über 3,5 t)

Unterlegkeil (bei zul. Gesamtgewicht über 4 t)

Ein Leben lang!

Allerdings ist eine jährliche Auffrischung im Rahmen einer Unterweisung Pflicht 

Seit 2023 gilt folgende Vorschrift:

Du musst im Besitz von beiden sein, Zertifikat und Bedienerausweis

Hast du eines nicht, ist Deine Fahrerlaubnis ungültig.

Hier findest Du die passende Nachschulung

Kein Problem

Wir stellen dir einen neuen Bedienerausweis aus

hier findest du das richtige Angebot

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Online Schulungen

Alle ansehen

Wir bieten unterschiedliche Schulungsmöglichkeiten an:

Für alle Baumaschinen wie Bagger, Minibagger, Mobilbagger, Radlader, Planierraupe, Dozer uvm


Online: Schulung für Fahrpersonal

Ausbildung Selbstlernphase

Theorie online

1Tag praktischer Teil an den Maschinen in der Baggerschule oder in Ihrem Betrieb )

Zu den Inhalten gehören:

- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 38
- DGUV Regel 100-500 und 301-005

- Rechtliche Grundlagen, Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften
- Sicherheitsregeln, Arbeitsschutz, persönliche Schutzausrüstungen
- Maschinentypen, Geräteauswahl und Einsatzfälle
- Baumaschinenkunde
- Kraft- und Schmierstoffe, Umweltschutz
- Standsicherheit, Sicherheitsabstände, Baustellensicherung
- Sicheres Abstellen, Verladen und Transportieren von Baumaschinen
- Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
- Verhalten bei Störungen, Unfällen und Gefahren
- Praktische Übungen
- Theorieprüfung und praktischer Einzeltest

Am Ende stehen eine Theorieprüfung und ein praktischer Einzeltest. Die Kursabsolventen (m/w/d) erhalten nach erfolgreichem Abschluss das Zertifikat „Baumaschinenbediener (m/w/d)“ sowie den personenbezogenen Baumaschinenbedienerausweis beider Bauarten, in Scheckkartenformat.


Präsenzunterricht

Alle ansehen

Präsenzunterricht: Schulung für Fahrpersonal

Ausbildung Selbstlernphase

 Präsenzunterricht Theorie in der Baggerschule oder in Ihrem Betrieb

praktischer Teil an den Maschinen in der Baggerschule oder in Ihrem Betrieb  

Zu den Inhalten gehören:


- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 38
- DGUV Regel 100-500 und 301-005


- Rechtliche Grundlagen, Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften
- Sicherheitsregeln, Arbeitsschutz, persönliche Schutzausrüstungen
- Maschinentypen, Geräteauswahl und Einsatzfälle
- Baumaschinenkunde
- Baustoff- und Bodenkunde
- Kraft- und Schmierstoffe, Umweltschutz
- Standsicherheit, Sicherheitsabstände, Baustellensicherung
- Sicheres Abstellen, Verladen und Transportieren von Baumaschinen
- Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
- Verhalten bei Störungen, Unfällen und Gefahren
- Praktische Übungen
- Theorieprüfung und praktischer Einzeltest

Am Ende stehen eine interne Theorieprüfung und ein praktischer Einzeltest. Die Kursabsolventen (m/w/d) erhalten nach erfolgreichem Abschluss das Zertifikat „Baumaschinenbediener (m/w/d)“ sowie den personenbezogenen Baumaschinenbedienerausweis beider Bauarten der Baggerschule


Unterweisung

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Schulung: Inhouse Unterweisungen

1 tägige Schulung / Unterweisung Baumaschinen und Anbaugeräte wie Greifer, Hydraulikhammer, Kehrmaschinen


Rechtliche Grundlagen

- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 38
- DGUV Regel 100-500 und 301-005

Grundlage ist Ihre Gefährdungsbeurteilung


Inhalte

- Rechtliche Grundlagen
- Einführung in die Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften
- Sicherheitsregeln
- persönliche Schutzausrüstungen
- Maschinentypen
- Geräteauswahl und Einsatzfälle
- Baumaschinenkunde
- Baustoff- und Bodenkunde
- Kraft- und Schmierstoffe
- Umweltschutz
- Standsicherheit, Sicherheitsabstände und Baustellensicherung
- Sicheres Abstellen, Verladen und Transportieren von Baumaschinen


Praxis

- Pflege und Wartung
- Sichtkontrollen und Funktionsproben
- Verhalten bei Störungen, Unfällen und Gefahren
- Praktische Übungen


Ihr Vorteil:

In Deutschland und europaweit ist unser Fahrausweis anerkannt.

Bessere Absicherung, falls ein Schadensfall eintritt.

Maschinenausfallzeiten werden durch Schulungen verringert.



Der geschulte Bediene trägt zur Unfallverringerung bei

Als Unternehmer, sind Sie in der Pflicht, Ihr Personal ausreichend zu schulen, zu unterweisen und zu beauftragen.

Wie und warum, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, die Sie anhand der gängigen Vorschriften erstellen müssen.

Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung.

Wir schulen rechtssicher und zuverlässig mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit Baumaschinen.



  

WANNA PLAY WITH US?